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Schulordnung der Internatsschule Hadmersleben

  1. Jeder Schüler hat den Anweisungen aller in der Schule tätigen Erwachsenen (Lehrer, Internatspädagogen, Sekretärin, Hausmeister, Hauswirtschafterinnen) Folge zu leisten.
  2. Es wird erwartet, dass alle Schüler sich um einen freundlichen, höflichen Umgangston untereinander und gegenüber Erwachsenen bemühen. Dazu gehört auch, dass Mitarbeiter und Gäste des Hauses freundlich gegrüßt werden. Darüber hinaus wird von jedem Schüler vorbildliches Verhalten außerhalb des Schulgebäudes erwartet.
  3. Die Schulzeit geht täglich von 8:00 bis 16:45 Uhr. Während dieser Zeit verlassen die Schüler das Schulgelände nur im Rahmen von Unterrichtsgängen, Exkursionen u. ä.
    Sollte das vorzeitige Verlassen des Schulgeländes erforderlich sein, erfolgt dies nur mit Zustimmung der Eltern und nach Abmeldung im Sekretariat.
  4. Während der Hofpause halten sich alle Schüler auf dem Schulhof auf. Die Pausenhalle wird nur als Durchgang zur Toilette bzw. in Regenpausen genutzt.
  5. Das Betreten des Museumsbereichs ist ohne ausdrückliche Aufforderung eines Pädagogen nicht gestattet.
  6. Alle Schüler sind für Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände mitverantwortlich.
  7. Der Aufenthalt im Internat während der Schulzeit ist nicht erlaubt.
  8. In den Klassenräumen halten sich die Schüler nur unter Aufsicht oder auf Anweisung eines Pädagogen auf. Für Oberstufenschüler können Sonderregelungen gelten.
  9. Jeder Schüler ist verpflichtet, seinen Platz und sein Regal sauber und ordentlich zu halten. Beschädigungen an Arbeitsmaterialien und Mobiliar sind dem Klassen- oder Fachlehrer umgehend zu melden.
  10. Das Tragen von Kopfbedeckungen während des Unterrichts und im Gebäude ist untersagt. Jeder Schüler erscheint in ordentlicher, angemessener Kleidung zum Unterricht. Jacken verbleiben während des Unterrichts an den Garderoben.
  11. Handys sind in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:45 Uhr nicht gestattet.
  12. Alkoholgenuss ist grundsätzlich und Kaugummikauen während der Schulzeit (8:00 bis 16:45) verboten.
  13. Das Rauchen ist in der Schule und im angrenzenden Gelände verboten.
  14. Das Mitbringen, der Besitz und die Einnahme von Drogen führt zum Ausschluss aus der Schule, ebenso das Mitbringen und der Besitz von Waffen.
  15. Die Mahlzeiten werden im Speiseraum der Schule eingenommen.
  16. Während des Essens verbleiben Jacken und Kopfbedeckungen an der Garderobe vor dem Speiseraum.
  17. Schüler steigen erst in die Schulbusse, wenn der entsprechende Pädagoge bzw. Mitarbeiter sie dazu auffordert. In den Bussen wird nicht gegessen, nicht getrunken, nicht geraucht. Für das Ausräumen des Kofferraumes nach einer Fahrt sind alle Mitfahrer verantwortlich.
Hadmersleben, 01.02.2008

Schulleitung